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Aktuelles

Erlerntes Wissen auffrischen: Brandschutzübungen sollten regelmäßig durchgeführt werden

Dinge, mit denen man sich nicht jeden Tag auseinander setzt, geraten nach einiger Zeit in Vergessenheit. Dies gilt für Vokabeln oder Paragraphen ebenso wie für alle anderen Fachgebiete und Fertigkeiten. Und das gilt leider auch für das richtige Verhalten im Notfall, beispielsweise bei einem Brand.

Um diesem Verlust von Wissen, das Leben retten kann, wirksam vorzubeugen, sollten Brandschutzübungen regelmäßig wiederholt werden; am Besten einmal im Jahr. Hinzu kommt: Schon die normale Mitarbeiterfluktuation sorgt dafür, dass elementare Brandschutzkenntnisse nicht unbedingt jedem Mitarbeiter vertraut sind, wenn die letzte Übung schon länger zurück liegt.

Zunächst sollte ein Themenkatalog erarbeitet werden, der beispielsweise folgende Fragen aufgreift: Wo genau befinden sich die Flucht- und Rettungswegeω Welche Evakuierungs-Maßnahmen sind einzuleiten und umzusetzenω Weiß jeder Mitarbeiter, wie ein Feuerlöscher im Brandfall richtig zu bedienen istω Und welche Schritte sind in welcher Reihenfolge laut Brandschutzordnung durchzuführenω



Individuelle Schulungsmaßnahmen dienen der Betriebssicherheit

Auf dieser Grundlage sollte eine Brandschutzschulung entwickelt werden, die exakt auf die individuelle Situation des Betriebes abgestimmt ist. Sie berücksichtigt das tatsächliche Gefahrenpotential und beinhaltet konkrete Handlungsanweisungen für das richtige Verhalten vor Ort. Denn jeder Betrieb stellt andere Anforderungen an den Brandschutz. So spielen in einem Bürogebäude mit Publikumsverkehr nicht die gleichen Aspekte eine Rolle wie in einer Produktionsstätte, an der mit giftigen oder leicht brennbaren Substanzen gearbeitet wird.


Den richtigen Umgang mit Feuerlöschern praktisch üben

Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse für Planung, Vorbereitung und Durchführung von praktischen Brandschutzübungen. In unserer Schulungsmaßnahme vermitteln wir nicht nur theoretisches Wissen, sondern trainieren auch die praktische Handhabung moderner Feuerlöschtechnik.

Wartungskosten für Brandschutzeinrichtungen absetzbar

 


Kassel. Die Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen Instandhaltung von Feuerlöschern, Rauchwarnmeldern oder anderen Brandschutz- einrichtungen anfallen, sind ab sofort steuerlich absetzbar. Die Erweiterung der steuerlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen auf alle handwerklichen Leistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes ist rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Hierunter fallen alle Leistungen, die ab dem 31. Dezember 2005 erbracht wurden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) hin. 

Ab Leistungszeitraum 2009beträgt der Steuerbonus 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer – höchstens 1200 Euro pro Jahr. Begünstigt werden alle Handwerksleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Hierfür ist eine entsprechende Rechnung sowie die bankbestätigte Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung vorzulegen. Dabei muss die Rechnung den Anteil der Arbeitskosten gesondert ausweisen. Ausgenommen von der Regelung sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen, oder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.


verhalten

Aktiver Brandschutz für Haus und Familie

Für den eigenen vorbeugenden Brandschutz zuhause kann man selbst, ob Eigentümer oder Mieter,?ohne großen finanziellen Aufwand viel tun.

Anhand der Checkliste ist leicht feststellbar, wie der Brandschutz im Eigenheim oder in der Mietwohnung oder unterwegs

 

Otto Doetsch GmbH Ringstraße 91 45879 Gelsenkirchen Tel.: 0209 - 1 55 25 - 0 Fax: 0209 - 1 55 25 - 25 info@otto-doetsch.de